Jede Person hat das Recht innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden (Europäische Menschenrechtskonvention)
Mit der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren und der Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren liegen nunmehr die ersten beiden Rechtsakte auf dem Weg zu einheitlichen Mindestverfahrensrechten in den Mitgliedsländern der EU vor. Es ist zu erwarten, dass beide Richtlinien sich auf die Übersetzungs- und Dolmetschleistungen auf dem Polizeirevier oder im Gerichtssaal auswirken werden.
Die Richtlinie 2010/64/EU betont die Notwendigkeit qualitativer Übersetzungs- und Dolmetschleistungen im Vernehmungsverfahren und dem Strafprozess, um als europaweite Grundlage für eine faire Behandlung von der Landessprache nicht mächtigen Ausländern vor nationalen Polizei- und Justizbehörden zu dienen. Obwohl es sich von selbst versteht, dass die Übersetzer und Dolmetscher, die in solchen Fällen eingesetzt werden, qualitativ hohe Leistungen reibungs- und kompromisslose gewährleisten sollten, trifft das oft nicht zu. Nicht nur international, sondern auch im Rahmen derselben Gesetzgebung wird das Übersetzen und Dolmetschen im Vernehmungsverfahren und im Strafprozess verschieden gehandhabt. Oft werden Laien oder die möglichst preiswerteste Alternative herangezogen und die Behörden aber auch die Ausländer sehen sich gezwungen, anhand Übersetzungs- und Dolmetschleistungen fragwürdiger Qualität, Entscheidungen zu treffen.
Insbesondere freuen wir uns über die Einreichung von Originalbeiträgen zu folgenden thematischen Aspekten (schließen aber Beiträge zu anderen, die Generalthematik berührenden Themen keineswegs aus):
- Schwächen und Stärken der Richtlinien.
- Die Umsetzung der Richtlinien 2010/64/EU und 2012/13/EU in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
- Berufsbezogene Veränderungen, die mit der Umsetzung der Richtlinien verbunden sind.
- Sie Implikationen der Umsetzung für die Ausbildung und Evaluierung von Rechtsübersetzern und Gerichtsdolmetschern.
- Gute Praktiken aus Praxis und Ausbildung, die im Einklang mit den Richtlinien stehen.
Beiträge sind bis bis 30.06.2014 als Anhang an
legaltranslation@translata.info zu senden. Die Benachrichtigung über die Annahme der Beiträge erfolgt bis 31.07.2014. Falls Ihr Beitrag für das Programm des Workshops angenommen wird, bedeutet dies auch eine automatische Anmeldung zur Konferenz TRANSLATA II, womit
Konferenzgebühren anfallen.
Organisation des Workshops:
Stefanos Vlachopoulos (Technological Educational Institute of Epirus)